18.09.2008 11:18 - Nicht ausdrücklich verboten aber gefährlich
Ein besorgter Bürger teilte der Stadt Radevormwald und der Polizei des Oberbergischen Kreises mit, dass ihm in den letzten Tagen auf der Bundesstraße 483 zwischen Scheideweg und Wellringrade sowie in der Ortslage Karlshöh zu unterschiedlichen Zeiten (auch abends bei Dunkelheit) Personen als Jogger oder Walker entgegengekommen sind.
Auch wenn es nach der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich verboten ist, rät die Polizei von diesem gefährlichen Tun für sich selbst, aber auch für den übrigen Verkehr ab, insbesondere wenn die Personen keine Sicherheitskleidung tragen (Reflektorstreifen, -westen oder ähnliches). So können plötzliche Ausweichbewegungen durch den Fahrzeugverkehr erforderlich werden, die schlimmstenfalls mit einem Unfall im Gegenverkehr enden.
Zuletzt aktualisiert am: 18.09.2008. Dieser Artikel wurde bereits 349 Mal gelesen (Stand 0.00 Uhr am: 21.11.2008).
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